Arbeitsrechtliche Zusagen und Durchführungswege – der Weg aus dem Betriebsrentendschungel
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit 2002 als Rechtsanspruch für Arbeitnehmer geregelt. Seither erfährt die betriebliche Altersversorgung einen deutlichen Zuwachs.
Beim Entgeltumwandlungsanspruch sagt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine entsprechende Leistung zu (arbeitsrechtliche Zusage) es gibt aber auch die Möglichkeit, der rein arbeitgeber- und auch der mischfinanzierten bAV. Der Unternehmer trägt jeweils eine sogenannte Subsidiärhaftung für die Zusage. Letzteres ist oft nicht bekannt und wird zu wenig beachtet.
Wir helfen Ihnen, ein haftungssicheres Konzept zu entwickeln, das sowohl für die Arbeitnehmerseite günstig ist, als auch für den Arbeitgeber die notwendige Sicherheit bringt.
Der Dschungel aus
- arbeitsrechtlichen Zusagen (Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, seit dem neuesten Betriebsrentenstärkungsgesetz noch die Beitragszusage ohne Garantie)
- verschiedenen Durchführungswegen (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
- saldierungsfähige Anlagen über einen Treuhandfonds (CTA) oder direkt in der Bilanz
- arbeits-, sozialversicherungs-, steuer-, versicherungsrechtlichen Aspekten
- unterschiedlicher Behandlung von Steuer- und Sozialversicherungsfreistellungen in der Anwartschaftsphase und Versteuerung und Sozialverbeitragung in der Rentenphase
- Optionen tarifrechtlicher Einschränkungen und Erweiterungen
- etc.
erfordern eine qualifizierte Beratung.
Prisma-Network bietet diese an. Ein gutes Konzept ist unersetzlich für Leitungsverantwortliche und Interessensvertretungen. Wir entwickeln mit Ihnen nach Ihrem speziellen Bedarf die besten Konzepte. Und falls ein Versorgungswerk besteht, bieten wir auch an, dieses nach allen Regeln der Kunst zu überprüfen und wenn notwendig, zu korrigieren.
Der Produktverkauf darf nie am Anfang stehen. Prisma steht für haftungssichere Konzepte. Prisma betreibt keine Produktvermittlung. Im Bedarfsfall helfen wir Ihnen, ein provisionsfreies und verwaltungskostengünstiges Versorgungsprodukt (über unsere Kooperationspartner) zu finden. Dabei wird jeweils das Angebot mehrerer Anbieter verglichen. Leitungsverantwortlicher und Interessenvertretung entscheiden mit, von welchen Gesellschaften Angebote eingeholt werden.
Keine Angst – wir erklären alle Zusammenhänge – und helfen Ihnen aus dem Dschungel der Vorschriften, Möglichkeiten und Widrigkeiten. Damit Sie auch morgen noch gut schlafen können.