Meister der Zeit

Für Arbeitnehmer im Sinne § 7 SGB IV können Zeitwertkonten eingerichtet werden. Dies ist im Gegensatz zur bAV (betriebliche Altersversorgung) kein Rechtsanspruch.

Es können Geldwerte oder Zeitanteile eingebracht werden. Mehrarbeit, Resturlaubstage, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen oder umgewandeltes Entgelt sind möglich. Dies bezeichnet man als Phase der Mitteleinbringung und Wertsteigerung.

 

Die Zeitwertkonten werden als Geldwertkonten geführt und dienen Freistellungsphasen. Diese können Sabbaticals, Weiterbildungszeiten, Familienzeiten, Pflegezeiten sein. Oft werden Zeitwertkonten dem Ruhestand vorgeschaltet, als sogenannte Lebenszeitkonten.

Die Beiträge in das Zeitwertkonto sind vorgelagert steuer- und sozialversicherungsfrei. In der Freistellungsphase wird das angesparte Zeitguthaben verwendet, um das Entgelt zu bezahlen. Hierbei sind Mindestgrenzen zu beachten.

Wie bei der bAV gelten auch bei Zeitwertkonten umfassende arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Voraussetzung ist der schriftliche Abschluss und die Vereinbarung über die Freistellungsmöglichkeiten. Es ist darauf zu achten, dass das Arbeitszeitgesetz, das die Höchstarbeitszeiten regelt, eingehalten wird. Oft vergessen: das Tarifrecht. Jede Umwandlung in ein Zeitwertkonto kann, wenn es aus dem Tarifgehalt gespeist wird, eine Verzichtsproblematik erzeugen. Wenn der Tarifvertrag keine Öffnung vorsieht, Entgelt umzuwandeln, so liegt ein Verstoß vor. Die Folge ist,dass der Rechtsanspruch auf Tarifentgeltbezahlung auch rückwirkend weiter  besteht und eingefordert werden kann.

Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Einzelvertragsrecht, Sozialversicherungsrecht und steuerliche Voraussetzungen müssen genau geprüft werden.

Dann kann das Zeitwertkonto eine echte Errungenschaft im Betrieb sein. Dem Beschäftigten mehr Zeitsouveränität, dem Unternehmen mehr Flexibilität.

Durch das neue Flexi-Gesetz wurden die Insolvenzsicherungsvorschriften verschärft. Ebenfalls wurden die Regelungen beim Arbeitgeberwechsel deutlich verbessert (Portabilitätsregelungen).

Wir beraten Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten. Und: Wir gestalten Konzepte, in denen die Fallstricke ausgeschaltet sind. Erst so erhalten Sie über Zeitwertkonten ein effizientes Instrument der Personalplanung, das transparent und höchst wirksam und sicher ist.

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